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Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt: was verboten ist und welche Wege es gibt

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Von Espero AKPOLI

Veröffentlicht am 9. Juni 2026

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Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt: was verboten ist und welche Wege es gibt

# Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt: was verboten ist und welche Wege es gibt

Einen Mietbewerber abzulehnen, ist ein Recht. Ihn wegen dessen abzulehnen, was er ist, nicht. Die Grenze ist nicht unscharf: Sie steht im Gesetz, und belgische Gerichte setzen sie durch. Dieser Artikel zeigt, wo sie verläuft — auf beiden Seiten.

Der rechtliche Rahmen, kurz

Drei föderale Gesetze (10. Mai 2007 sowie das Antirassismusgesetz vom 30. Juli 1981) verbieten Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen — Wohnraum eingeschlossen. Hinzu kommen eigene Bestimmungen und Wohnungsinspektionsdienste der Regionen.

Unia ist die unabhängige öffentliche Stelle, die die meisten Merkmale bearbeitet. Das Institut für die Gleichheit von Frauen und Männern ist für Geschlecht, Schwangerschaft, Mutterschaft und Geschlechtsidentität zuständig.

Die geschützten Merkmale

Eine Wohnung darf nicht verweigert oder zu anderen Bedingungen angeboten werden wegen unter anderem:

  • Herkunft, sogenannter Rasse, Hautfarbe, Abstammung, nationaler oder ethnischer Herkunft, Staatsangehörigkeit;
  • Geschlecht, Schwangerschaft, Mutterschaft, Geschlechtsidentität und -ausdruck;
  • Alter;
  • Behinderung, gegenwärtigem oder künftigem Gesundheitszustand, körperlichem oder genetischem Merkmal;
  • sexueller Orientierung;
  • religiöser oder weltanschaulicher Überzeugung, politischer Überzeugung, Gewerkschaftszugehörigkeit;
  • Familienstand und Familiensituation (auch Kinder zu haben);
  • Geburt, sozialer Herkunft, Sprache;
  • Vermögen — also den Mitteln und insbesondere der Herkunft des Einkommens.

Absage an Leistungsempfänger: der häufigste Fall

"Ich vermiete nicht an Sozialhilfeempfänger." "Nur Arbeitseinkommen." Nach belgischem Recht sind solche Sätze diskriminierend: Sie zielen auf die Herkunft des Einkommens, nicht auf dessen Höhe. Das ist das Merkmal Vermögen.

Die Linie ist klar:

  • Zulässig: prüfen, ob der Bewerber ausreichende und stabile Mittel hat, um die Miete zu zahlen — gleich aus welcher Quelle.
  • Unzulässig: ein Einkommen von vornherein ausschließen, weil es sich um Arbeitslosengeld, Krankengeld, Eingliederungseinkommen, Behindertenbeihilfe oder Rente handelt.

Ein Ersatzeinkommen ist ein Einkommen. Zwei Bewerber mit identischen Mitteln dürfen nicht nach deren Herkunft unterschiedlich behandelt werden.

Alle drei Regionen begrenzen zudem die Informationen, die ein Vermieter verlangen darf. In Brüssel ist die Liste besonders eng (Identität, Kontaktdaten, Zahl der Haushaltsmitglieder, Höhe der finanziellen Mittel). Nach Art oder Herkunft des Einkommens, nach einem Führungszeugnis oder detaillierten Kontoauszügen zu fragen, sprengt diesen Rahmen. Prüfen Sie die in der Region geltende Liste.

Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung

  • Unmittelbar: Das geschützte Merkmal ist der Ablehnungsgrund. "Wir vermieten nicht an kinderreiche Familien."
  • Mittelbar: Ein scheinbar neutrales Kriterium benachteiligt eine geschützte Gruppe in besonderer Weise, ohne sachliche und verhältnismäßige Rechtfertigung. Typische Beispiele:
  • einen unbefristeten Arbeitsvertrag verlangen, obwohl der Bewerber stabile Einkünfte anderer Art hat;
  • einen in Belgien wohnhaften Bürgen verlangen — was faktisch viele ausländische Bewerber ausschließt;
  • eine Regel wie "Einkommen mindestens dreimal die Miete" mechanisch anwenden, ohne je die reale Lage zu prüfen;
  • jede Bewerbung ohne Arbeitseinkommen ablehnen.

Eine mittelbare Anforderung ist nicht automatisch rechtswidrig: Sie kann zulässig sein, wenn sie ein legitimes Ziel verfolgt (bezahlt zu werden) und das Mittel geeignet und erforderlich ist. Der Nachweis obliegt aber dem Vermieter. Eine wie ein Fallbeil angewandte Quote hält kaum stand.

Testing und Beweislast

Diskriminierung zu beweisen ist schwer: Der wahre Grund steht selten schriftlich da. Der Gesetzgeber hat daraus Konsequenzen gezogen.

Die Beweislast ist verteilt. Legt das Opfer Tatsachen vor, die eine Diskriminierung vermuten lassen, muss der Vermieter beweisen, dass er nicht diskriminiert hat. Solche Tatsachen können sein:

  • schriftliche Kommunikation (SMS, E-Mails), in der der Grund auftaucht;
  • eine Wiederholung: mehrere Bewerber desselben Profils abgewiesen;
  • Statistiken oder ein aufschlussreiches Auswahlverfahren;
  • Ergebnisse eines Situationstests oder eines Mystery Calls: zwei identische Bewerbungen, die sich nur im verdächtigen Merkmal unterscheiden, erhalten unterschiedliche Antworten.

Testing ist als Beweismittel anerkannt. Brüssel hat seiner regionalen Wohnungsinspektion zudem die Befugnis zu Situationstests und Mystery Calls gegeben. Die anderen Regionen sind andere Wege gegangen, und der Rahmen hat sich in den letzten Jahren verändert: Informieren Sie sich über die geltende Regelung in Ihrer Region.

Ihre Möglichkeiten als Bewerber

1Sofort dokumentieren. Screenshots, SMS, E-Mails, das Inserat, Datum und Uhrzeit der Anrufe, Name der Agentur oder des Vermieters, Zeugen. Nichts löschen. Ein Dossier zerfällt binnen Tagen.
2Unia kontaktieren (unia.be): kostenlos, vertraulich. Unia analysiert, kann eingreifen, verhandeln und gegebenenfalls klagen. Für Geschlecht und Gender: das Institut für die Gleichheit von Frauen und Männern.
3Der regionalen Wohnungsinspektion melden: Diese Dienste können kontrollieren und je nach Fall Verwaltungssanktionen verhängen.
4Der Rechtsweg. Mietstreitigkeiten gehören vor den Friedensrichter. Daneben gibt es die Unterlassungsklage, ein schnelles Verfahren, um das diskriminierende Verhalten zu stoppen. Das Gesetz sieht pauschalen Schadenersatz vor — real, aber bescheiden; oft geht es weniger ums Geld als um Anerkennung und das Ende der Praxis. Lassen Sie Betrag und zuständiges Gericht prüfen, sie hängen von der Rechtsgrundlage ab.
5Warten Sie nicht. Beweise verschwinden, Fristen laufen.

Wichtig: Diese Wege verschaffen Ihnen kein Recht auf die begehrte Wohnung. Sie sanktionieren das Verhalten.

Für Vermieter: was erlaubt ist und wie Sie sich schützen

Sie müssen nicht an jeden vermieten. Sie dürfen einen zahlungsfähigen und verlässlichen Mieter wählen. Das Recht verlangt nur eines: dass Ihre Entscheidung auf sachlichen Gründen beruht, die für alle gleich sind.

Was Sie prüfen dürfen:

  • Höhe und Stabilität der Mittel, gleich aus welcher Quelle;
  • die Stimmigkeit zwischen diesen Mitteln und Miete + Nebenkosten;
  • das Vorhandensein eines Bürgen;
  • die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingereichten Unterlagen.

Was Sie angreifbar macht:

  • ein Inserat, das ein geschütztes Merkmal nennt, auch freundlich formuliert ("geeignet für ein Paar ohne Kinder", "nur Berufseinkommen") — das Inserat ist selbst ein Verstoß;
  • eine Weisung an eine Agentur, nach einem geschützten Merkmal zu filtern: die Weisung allein ist verboten;
  • eine unbegründete Absage, wenn mehrere Bewerber desselben Profils abgewiesen wurden;
  • eine blind angewandte Quote.

Wie Sie eine Absage dokumentieren, ohne sich auszusetzen:

1Legen Sie vor der Veröffentlichung schriftliche, sachliche und für alle gleiche Kriterien fest.
2Halten Sie jede Bewerbung und den sachlichen Entscheidungsgrund fest. Eine datierte Spur schützt Sie.
3Antworten Sie kurz und mit sachlichem Grund: "Mittel im Verhältnis zur Miete nicht ausreichend", "Unterlagen unvollständig", "an eine früher eingegangene Bewerbung vergeben". Nennen Sie nie ein geschütztes Merkmal.
4Bewahren Sie nur die erforderlichen Daten auf, nicht länger als nötig — die DSGVO gilt auch für abgelehnte Bewerber.
5Bei Zweifeln an einer Auswahlpraxis: prüfen lassen. Unia informiert auch Vermieter.

Und bei Domilinko?

Domilinko zeigt dem Vermieter zum Vergleich ein Verhältnis Einkommen/Miete aus der Bewerbermappe. Das ist ein Indikator, kein automatischer Filter, und er sagt nichts über die Herkunft des Einkommens. Ein Ersatzeinkommen zählt als Einkommen.

Die Entscheidung bleibt menschlich, individuell und muss auf einem erklärbaren sachlichen Grund beruhen. Inserate werden moderiert; ein Inserat mit diskriminierender Formulierung wird abgelehnt. Die Kommunikation läuft über die Nachrichtenfunktion der Plattform, die eine datierte Spur bewahrt — das schützt beide Seiten.

> Dieser Artikel ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bei Diskriminierung hängt die Bewertung von den Tatsachen ab: Wenden Sie sich an Unia, das Institut für die Gleichheit von Frauen und Männern, eine Rechtsberatungsstelle oder einen Anwalt.

EA
Espero AKPOLI

Gründer · Spezialist für Vermietung zwischen Eigentümern und Mietern

Als Unternehmer arbeite ich daran, das Mieten in Belgien einfacher und fairer zu machen. Hier teile ich konkrete Leitfäden zu Bewerbermappe, Mietkaution, Energieausweis, Übergabeprotokoll und Mietvertrag — für Mieter wie für Eigentümer.

Häufig gestellte Fragen

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