Mietbedingungen für Wohnraum
Die vertragliche Grundlage für jede zwischen dem Eigentümer und dem Mieter über die Vermittlung von domilinko geschlossene Wohnraummiete.
Zuletzt aktualisiert: 15. Juli 2026
1. Gegenstand und Parteien
Diese Bedingungen bilden die vertragliche Grundlage der Wohnraummiete, die unmittelbar zwischen dem Eigentümer (dem Eigentümer oder rechtmäßigen Besitzer der Immobilie, ob Privatperson oder gewerbliche Agentur) und dem Mieter (der natürlichen Person, die einen Kurzzeitaufenthalt bucht oder sich um einen langfristigen Mietvertrag bewirbt) geschlossen wird. Sie gelten für jede über die Plattform domilinko vorgenommene Buchung und jede dort eingereichte Bewerbung.
Jede Anzeige gibt ihre Vermietungsart an. Bei der Kurzzeitmiete bucht der Mieter die Wohnung für bestimmte Daten: Der Aufenthalt wird online bezahlt und domilinko erhält eine Provision. Bei der Langzeitmiete reicht der Mieter eine Bewerbung mit seiner Mietbewerbungsakte ein, im Hinblick auf den Abschluss eines Mietvertrags: Die Miete aus dem Mietvertrag wird niemals von der Plattform eingezogen.
domilinko, betrieben von Espero-Soft Informatiques SRL mit Sitz in Rue de la Colonne 1A, 1080 Molenbeek-Saint-Jean, Belgien, handelt ausschließlich als technischer Vermittler. domilinko bringt den Eigentümer und den Mieter zusammen und erleichtert die Buchung oder die Bewerbung, das Übergabeprotokoll und – ausschließlich bei der Kurzzeitmiete – die Zahlung des Aufenthalts. Bei der Langzeitmiete laufen nur das Abonnement des Eigentümers oder der Agentur und gegebenenfalls die Gebühr für eine optionale, vom Mieter frei in Anspruch genommene Dienstleistung der wiederverwendbaren Akte über die Plattform, unter Ausschluss jeglicher Miete; die Einreichung einer Bewerbung ist kostenlos. domilinko ist weder Partei des Mietvertrags noch Eigentümer noch Vermieter der Wohnung: Der Vertrag wird zwischen dem Eigentümer und dem Mieter geschlossen, die dessen Rechte und Pflichten tragen.
Mit der Vornahme einer Buchung oder der Einreichung einer Bewerbung erklären der Eigentümer und der Mieter, diese Bedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, die unbeschadet der zwingenden Bestimmungen des belgischen Rechts gelten, insbesondere Buch VI des Wirtschaftsgesetzbuchs über Marktpraktiken und Verbraucherschutz sowie der regionalen Rechtsvorschriften über den Wohnraummietvertrag.
2. Definitionen
„Eigentümer“: die natürliche oder juristische Person, die ihre Wohnung auf domilinko zur Miete anbietet, als Privatperson oder als gewerbliche Agentur. „Mieter“: die natürliche Person, die die Wohnung für einen Kurzzeitaufenthalt bucht oder sich um einen langfristigen Mietvertrag bewirbt und die während der Mietdauer deren Nutzung innehat. „Bewohner“: jede andere zur Nutzung der Wohnung berechtigte Person, die vor dem Einzug ausdrücklich angegeben wurde.
„Mietdauer“: die vereinbarte Dauer zwischen dem Einzug und dem Auszug, d. h. die Daten des Aufenthalts bei der Kurzzeitmiete oder die Laufzeit des Mietvertrags bei der Langzeitmiete. „Übergabeprotokoll“: die gemeinsame Feststellung des Zustands der Wohnung bei Einzug und Auszug, einschließlich Fotos, gegebenenfalls Zählerständen sowie eines Verzeichnisses der übergebenen Möbel und Ausstattung. „Gebührenverzeichnis“: das gesonderte Dokument, das die anwendbaren Verwaltungsgebühren, Bearbeitungskosten und Vertragsstrafen auflistet.
„Wohnung“ oder „Immobilie“: die in der Anzeige beschriebene Immobilie. „Mietbewerbungsakte“: sämtliche Angaben und Nachweise, die der Mieter zur Untermauerung seiner Bewerbung bei der Langzeitmiete übermittelt. „Plattform“: die von domilinko betriebene Website und Anwendungen.
3. Eignung des Mieters
Der Mieter muss eine volljährige natürliche Person mit der Rechtsfähigkeit zum Vertragsschluss sein. Seine Identität muss gemäß dem auf der Plattform geltenden Identitätsprüfungsverfahren (KYC) überprüft worden sein.
Bei der Langzeitmiete stellt der Mieter eine Mietbewerbungsakte zusammen (Identität, berufliche Situation, Einkünfte, gegebenenfalls Bürge, Haushaltszusammensetzung, Nachweise), die er dem Eigentümer mit seiner Bewerbung übermittelt. Diese Akte wird im Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbung festgeschrieben: Eine spätere Aktualisierung der Akte ändert eine bereits übermittelte Bewerbung nicht. Der Eigentümer beurteilt die Bewerbung anhand der so datierten Unterlagen, unter Beachtung der belgischen Rechtsvorschriften über Nichtdiskriminierung und den Schutz personenbezogener Daten.
Jeder zusätzliche Bewohner muss vor dem Einzug angegeben werden. Die Höchstzahl der Bewohner ist diejenige, die in der Anzeige oder im Mietvertrag angegeben ist. Die Nutzung der Wohnung durch nicht angegebene Personen oder über diese Zahl hinaus stellt eine Pflichtverletzung des Mieters dar.
4. Eignung und Konformität der Wohnung
Der Eigentümer darf eine Anzeige erst veröffentlichen, nachdem seine Identitätsprüfung (KYC) von domilinko genehmigt wurde. Solange diese Genehmigung nicht vorliegt, wird keine Anzeige veröffentlicht.
Jede Anzeige muss die Energieklasse (Energieausweis) der Wohnung angeben: Ohne diese Angabe darf keine Anzeige veröffentlicht oder genehmigt werden. Der Eigentümer gewährleistet die Richtigkeit der angegebenen Energieklasse und stellt den entsprechenden Ausweis gemäß den anwendbaren regionalen Rechtsvorschriften zur Verfügung.
Der Eigentümer gewährleistet, dass die Wohnung der Beschreibung der Anzeige entspricht, dass sie den in Belgien geltenden Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Bewohnbarkeit genügt und dass er über die erforderlichen Rechte verfügt, um sie zu vermieten.
Die genaue Adresse der Wohnung wird niemals öffentlich zugänglich gemacht. Die Anzeige zeigt lediglich die Gemeinde, die Postleitzahl und einen ungefähren Standort. Die vollständige Adresse und die Zugangshinweise werden dem Mieter erst mitgeteilt, sobald seine Buchung bestätigt oder seine Bewerbung angenommen wurde.
Wird beim Einzug eine Nichtkonformität festgestellt, kann der Mieter die Inbesitznahme der Wohnung verweigern und die Unterstützung von domilinko in Anspruch nehmen; bei der Kurzzeitmiete kann diese Unterstützung zu einer Rückerstattung oder einer Ersatzunterbringung gemäß den auf die Buchung anwendbaren Bedingungen führen.
5. Buchung, Bewerbung um den Mietvertrag und Einzug
Bei der Kurzzeitmiete wird die Buchung nach Annahme durch den Eigentümer und Bestätigung der Zahlung des Aufenthalts bestätigt. Bei der Langzeitmiete reicht der Mieter eine Bewerbung mit seiner Mietbewerbungsakte ein; die Annahme der Bewerbung führt zum Abschluss eines Mietvertrags zwischen dem Eigentümer und dem Mieter, dessen Miete unmittelbar an den Eigentümer außerhalb der Plattform gezahlt wird.
Beim Einzug erstellen der Eigentümer und der Mieter gemeinsam ein Übergabeprotokoll. Dieses umfasst das Anfertigen von Fotos der Räume, der Ausstattung und etwaiger bestehender Mängel, gegebenenfalls die Erfassung der Zählerstände, ein Verzeichnis der übergebenen Möbel und Ausstattung sowie die Übergabe der Schlüssel, Badges und Zugangsmittel, die auf der Plattform dokumentiert wird.
Das von beiden Parteien bestätigte Übergabeprotokoll beim Einzug dient als Referenz für den Vergleich mit dem Protokoll beim Auszug. Wird beim Einzug kein Vorbehalt geäußert, gilt die Wohnung als im dokumentierten Zustand übergeben.
6. Ruhiger Gebrauch der Wohnung
Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung angemessen und ruhig zu bewohnen, entsprechend ihrer Wohnbestimmung, der Anzeige oder dem Mietvertrag und den geltenden Vorschriften. Er hat während der gesamten Mietdauer deren Nutzung inne.
Untersagt sind, außer bei schriftlicher Zustimmung des Eigentümers oder anderslautender Angabe in der Anzeige oder im Mietvertrag: die Untervermietung und die Überlassung der Wohnung an Dritte; die Ausübung einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit in der Wohnung; die Beherbergung nicht angegebener Personen oder die Überschreitung der Höchstzahl der Bewohner; die Haltung von Tieren; das Rauchen in Innenräumen; die Veranstaltung von Feiern oder Events; sowie jeder Umbau, jede Arbeit oder jede Veränderung, die die Immobilie oder ihre Ausstattung beeinträchtigt.
Der Mieter beachtet gegebenenfalls die Hausordnung des Gebäudes, die Ruhe der Nachbarschaft sowie die örtlichen Regeln zu Lärm und Abfall. Jeder Verstoß begründet die volle Haftung des Mieters und kann die Beendigung der Miete unter den in Artikel 12 vorgesehenen Bedingungen zur Folge haben.
7. Nebenkosten und Verbrauch
Die Nebenkosten und Verbräuche (Wasser, Strom, Gas, Heizung, Internet, gemeinschaftliche Kosten, örtliche Abgaben) werden nach dem geregelt, was die Anzeige für einen Kurzzeitaufenthalt oder der Mietvertrag für eine Langzeitmiete vorsieht. Die gewählte Berechnungsweise (Pauschale, Vorauszahlungen mit periodischer Abrechnung, Weiterberechnung der tatsächlichen Kosten) sowie die entsprechenden Beträge sind in der Anzeige oder im Mietvertrag angegeben.
Bei der Kurzzeitmiete sind die üblichen Verbräuche des Aufenthalts im Preis enthalten, sofern die Anzeige nichts anderes vorsieht. Bei der Langzeitmiete dienen die beim Einzug und beim Auszug erfassten Zählerstände als Grundlage für die Abrechnung der Verbräuche, unter den im Mietvertrag und im Gesetz vorgesehenen Bedingungen.
domilinko wirkt weder an der Berechnung noch an der Einziehung oder der Verteilung dieser Kosten mit, die ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Mieter betreffen.
8. Auszug, Übergabeprotokoll beim Auszug und Verspätung
Der Mieter räumt die Wohnung zum vereinbarten Zeitpunkt: am Ende des Aufenthalts bei der Kurzzeitmiete, zum Ablauf des Mietvertrags oder seiner Kündigungsfrist bei der Langzeitmiete. Ein Übergabeprotokoll beim Auszug wird gemeinsam erstellt und mit dem Protokoll beim Einzug verglichen, um etwaige Mietschäden festzustellen, unter Ausschluss der normalen Abnutzung.
Der Mieter gibt die Wohnung sauber und von seinen persönlichen Gegenständen geräumt zurück, zusammen mit sämtlichen beim Einzug übergebenen Schlüsseln, Badges und Zugangsmitteln. Die Rückgabe der Schlüssel wird auf der Plattform dokumentiert.
Bei der Kurzzeitmiete kann jede vom Eigentümer nicht genehmigte Verspätung bei der Räumung zu den in der Anzeige oder im Gebührenverzeichnis vorgesehenen Verspätungsstrafen führen, unbeschadet der Entschädigung des tatsächlich vom Eigentümer erlittenen Schadens, insbesondere wenn ein späterer Aufenthalt gefährdet wird. Bei der Langzeitmiete unterliegt der Verbleib in der Wohnung über das Ende des Mietvertrags hinaus, ohne Rechtstitel oder Zustimmung des Eigentümers, den zwingenden Bestimmungen des belgischen Rechts und der Zuständigkeit der Gerichte.
9. Instandhaltung und Reparaturen
Der Mieter pflegt die Wohnung und ihre Ausstattung. Er meldet dem Eigentümer unverzüglich jede Störung, jeden Schaden, jedes Leck, jeden Ausfall der Ausstattung oder jeden Vorfall, der während der Mietdauer auftritt. Er lässt ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers keine Arbeiten durchführen, außer bei Dringlichkeit, die durch die Sicherheit von Personen oder die Erhaltung der Immobilie gerechtfertigt ist.
Die Verteilung der Reparaturen zwischen den Parteien – einerseits die kleinen Reparaturen und die laufende Instandhaltung, andererseits die großen Reparaturen und diejenigen, die durch Alterung, höhere Gewalt oder einen Mangel der Immobilie erforderlich werden – richtet sich nach dem Mietvertrag und, in dessen Ermangelung oder bei Widerspruch, nach den zwingenden Bestimmungen des belgischen Rechts, die auf den betreffenden Mietvertrag anwendbar sind.
Bei der Kurzzeitmiete verbleibt die Instandhaltung der Wohnung und ihrer Ausstattung beim Eigentümer, mit Ausnahme der Schäden, die dem Mieter oder den von ihm aufgenommenen Bewohnern zuzurechnen sind.
Der Eigentümer gewährleistet dem Mieter den ruhigen Gebrauch der Wohnung. Besichtigungen und Eingriffe in der Wohnung erfolgen mit angemessener Vorankündigung und nach den zwischen den Parteien vereinbarten oder im Mietvertrag vorgesehenen Modalitäten.
10. Jeweilige Verantwortlichkeiten des Mieters und des Eigentümers
Der Mieter haftet für Mietschäden, Verluste und Beschädigungen, die während der Mietdauer durch sein Handeln oder das der von ihm aufgenommenen Personen entstehen, es sei denn, er weist nach, dass sie ohne sein Verschulden eingetreten sind. Die normale Abnutzung der Wohnung ist ihm nicht zuzurechnen.
Bei der Kurzzeitmiete kann eine Kaution in Form einer Kartenreservierung (Vorautorisierung) verlangt werden, deren Betrag in der Anzeige angegeben ist. Sie wird nur belastet, wenn beim Übergabeprotokoll zum Auszug ein Schaden festgestellt wird, innerhalb der Grenzen und nach den auf die Buchung anwendbaren Modalitäten.
Bei der Langzeitmiete wird die Mietkaution außerhalb der Plattform gebildet, gemäß belgischem Recht, insbesondere auf einem gesperrten Konto, das auf den Namen des Mieters eröffnet wird. domilinko zieht keine Mietkaution ein, verwahrt und gibt keine frei: Die Plattform bewahrt lediglich deren Betrag zu Dokumentationszwecken auf.
Der Eigentümer ist für die Konformität, die Gesundheit und die Instandhaltung der Wohnung sowie für die Richtigkeit der in der Anzeige enthaltenen Angaben, einschließlich der Energieklasse, verantwortlich. Er gewährleistet, über die erforderlichen Rechte zu verfügen, um die Immobilie zu vermieten.
domilinko übernimmt in seiner Eigenschaft als technischer Vermittler keinerlei Haftung aus dem Mietvertrag selbst, vorbehaltlich der ihm nach belgischem Recht obliegenden zwingenden gesetzlichen Pflichten.
11. Verlängerung der Miete
Bei der Kurzzeitmiete muss jede Verlängerung des Aufenthalts Gegenstand eines Antrags des Mieters und einer ausdrücklichen Annahme durch den Eigentümer über die Plattform sein, und zwar vor Ablauf der ursprünglichen Dauer. Die Verlängerung führt zur Rechnungsstellung des entsprechenden Zuschlags.
Bei der Langzeitmiete richten sich die Verlängerung, die stillschweigende Fortsetzung oder die Erneuerung des Mietvertrags nach dem Mietvertrag selbst und nach den zwingenden Bestimmungen des belgischen Rechts. Sie führen zu keinerlei Einziehung von Miete durch die Plattform.
In Ermangelung einer Verlängerungsvereinbarung räumt der Mieter die Wohnung zum vereinbarten Fälligkeitstermin. Jeder Verbleib in der Wohnung über diesen Zeitpunkt hinaus ohne Vereinbarung stellt eine Verspätung dar, die den Bestimmungen von Artikel 8 unterliegt.
12. Vorzeitige Beendigung und Pflichtverletzungen
Im Falle einer schwerwiegenden Verletzung der Pflichten des Mieters, insbesondere einer verbotenen Nutzung der Wohnung, einer nicht genehmigten Untervermietung, der Beherbergung nicht angegebener Personen, der Nichtzahlung oder der Beschädigung der Immobilie, kann der Eigentümer die Miete unter den im Vertrag und im Gesetz vorgesehenen Bedingungen beenden, unbeschadet jeglichen Schadensersatzes. Bei der Langzeitmiete unterliegt die Kündigung des Mietvertrags den zwingenden Bedingungen, Formen und Kündigungsfristen des belgischen Rechts.
Im Falle einer Pflichtverletzung des Eigentümers, insbesondere der Bereitstellung einer nicht konformen, gesundheitsgefährdenden oder nicht verfügbaren Wohnung, kann der Mieter die Miete beenden und die Unterstützung von domilinko in Anspruch nehmen; bei der Kurzzeitmiete kann diese Unterstützung gemäß den anwendbaren Bedingungen zu einer Rückerstattung führen.
Die Bedingungen und etwaigen Stornogebühren vor Beginn eines Kurzzeitaufenthalts richten sich nach der auf die Buchung anwendbaren Stornierungsrichtlinie, unter Wahrung der zwingenden Verbraucherrechte. Die Einreichung einer Bewerbung bei der Langzeitmiete ist kostenlos, und dem Mieter darf keine Vermittlungsgebühr auferlegt werden. Etwaige vom Mieter geschuldete Gebühren vergüten allein die optionale Dienstleistung der wiederverwendbaren Mietakte, die er frei in Anspruch zu nehmen wählt; sie werden ihm erstattet, wenn diese Dienstleistung nicht erbracht wurde, und ihre Bedingungen werden ihm vor jeder Zahlung mitgeteilt.
13. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Diese Bedingungen unterliegen dem belgischen Recht. Mangels gütlicher Einigung fallen alle Streitigkeiten in die ausschließliche Zuständigkeit der belgischen Gerichte.
14. Kontakt
Bei jeder Frage im Zusammenhang mit der Miete können sowohl der Eigentümer als auch der Mieter domilinko per E-Mail unter der Adresse info@domilinko.com oder telefonisch unter der Nummer +32 484 71 17 19 kontaktieren.